Also erst mal ganz klar:
Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben müssen alle gewerblichen Anbieter machen - egal, ob die Webpräsenz dem E-Commerce oder der Selbstdarstellung dient. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind rein private Websites!
ABER:
Es gilt da auch § 10 Absatz 3 MDStV. Danach müssen »Diensteanbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text und Bild wiedergegeben werden« ein Webimpressum haben.
und deshalb wegen so ein paar Griffelspitzern!
Abraham Vogelmann
Schulstrasse 2
Weiler an der Zaber
74397 Pfaffenhofen
E-Mail: Abraham(at)altesrathausweiler.de
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Abraham Vogelmann (Anschrift wie oben)
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