Also erst mal ganz klar:

Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben müssen alle gewerblichen Anbieter machen - egal, ob die Webpräsenz dem E-Commerce oder der Selbstdarstellung dient. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind rein private Websites!


ABER:


Es gilt da auch § 10 Absatz 3 MDStV. Danach müssen »Diensteanbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text und Bild wiedergegeben werden« ein Webimpressum haben.

und deshalb wegen so ein paar Griffelspitzern!


Abraham Vogelmann

Schulstrasse 2

Weiler an der Zaber

74397 Pfaffenhofen


E-Mail: Abraham(at)altesrathausweiler.de


Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Abraham Vogelmann (Anschrift wie oben)

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